Verkehrsrecht

Verkehrsrecht umfasst die Durchsetzung von Ansprüchen nach einem Unfall, die Vertretung gegenüber der eigenen Kasko-Versicherung, die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Strafsachen, das Führerscheinrecht, aber auch Streitigkeiten beim Autokauf, beim Werkstattbesuch oder bei der Abwicklung von KFZ Leasing Verträgen. In all diesen Bereichen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht Jürgen Leister ihr kompetenter Ansprechpartner.

Regulierung von Verkehrsunfällen

Gute Gründe sprechen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts im Haftpflichtschadenfall:

Die Kraftfahrtversicherer sind in Geldnot. Der jahrelange Verfall der Prämien und die aktuelle Finanzkrise zusammen veranlassen viele Gesellschaften zu radikalen Einsparversuchen bei der Schadenabwicklung.

Das Schadenrecht wird immer komplizierter, das Regulierungsverhalten der Versicherer immer unberechenbarer. Wir zitieren aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29.6.2009, Az. 431 C 2044/09, denn deutlicher kann man es nicht sagen:

„Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jede Verkehrsunfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden wie der vorliegend angemeldeten und dann auch regulierten 645,13 Euro Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (…) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrende Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (…)

Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwalts Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung beschaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil Ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“

Sie müssen bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadenregulierung keine Kostenbelastung befürchten. Im Umfang der durchgesetzten Ansprüche muss nämlich die gegnerische Versicherung für die dabei entstehenden Anwaltskosten aufkommen.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben, ist das umso besser. Aber für die außergerichtliche Regulierung wird die nicht gebraucht. Die kann nützlich werden, wenn die gegnerische Versicherung – so etwas kommt durchaus vor – trotz klarer Rechtslage nicht alles reguliert.

Es gibt auch Schadenpositionen, die Ihnen persönlich zustehen. Das sind zum Beispiel die Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung, die Schadenpauschale, aber auch Ansprüche wegen persönlicher Gegenstände, die bei dem Unfall beschädigt wurden oder gar ein Schmerzensgeld. Bei all diesen Positionen kann auch ihre Werkstatt nicht wir für Sie tätig werden.

Sie sollten einen Spezialisten beauftragen und nicht „irgendeinen“ Rechtsanwalt. Wir zitieren insoweit das Amtsgericht Dinslaken, Urteil vom 16.9.2010, Az. 30 C 82/10:

„Die Schadenregulierung ist aufgrund der umfassenden und differenzierten Rechtsprechung für einen nicht Rechtskundigen schwer überschaubar. (…). Der Geschädigte muss sich grundsätzlich nicht darauf verweisen lassen, erst ohne Hinzuziehung einer in der Unfallabwicklung geübten Anwaltskanzlei selbst die eintrittspflichtige Versicherung anzuschreiben und Schadenspositionen zusammenzustellen“.

Letztlich sollte der Anwalt von Anfang an eingeschaltet werden. Denn die „Schauen wir doch erst mal, wie die Versicherung reagiert-Methode“ führt in vielen Fällen zu nichts anderem als zu Zeitverzögerungen. Klare Linie von Anfang an führt meistens zu einem schnelleren Ergebnis.

Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt. Denn eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines Verkehrsanwaltes bedient. Denken Sie daran: Sie können die Normen des Gerichtsverfahrens nicht im Einzelnen kennen. Und: Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können Sie eher be- als entlasten. Darüber hinaus kennt ein Verkehrsanwalt die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen. Verkehrsanwälte erkennen formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennen die Tricks, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch vermieden werden kann.

In jedem Fall gilt der Grundsatz : Schweigen ist Gold ! Wenn Ihnen von der Polizei oder der Bußgeldstelle ein Vorwurf gemacht wird, sollten Sie unter keinen Umständen eine Aussage machen, solange die Ermittlungsakte von ihrem Verkehrsanwalt nicht eingesehen wurde.

Auch Werkstätten und KFZ-Flotten unterstützen wir durch effektives Schadenmanagement. Nehmen Sie Kontakt auf, wir besprechen gerne weitere Zusammenarbeit.

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