Miet- und Wohnungseigentums-recht

Im Mietrecht bieten wir Privatpersonen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Wohnbaugesellschaften eine umfassende Beratung zu sämtlichen relevanten Fragen.
Wir bieten Beratung in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten von der Vertragsanbahnung bis hin zur Beendigung des Mietverhältnisses. Bereits im Vorfeld lassen sich viele streitige Auseinandersetzungen durch entsprechende anwaltliche Beratung vermeiden. Sollte es dennoch zum Streit mit Ihrem Mieter/Vermieter kommen leisten wir Ihnen kompetenten außergerichtlichen und gerichtlichen Beistand.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte :

  • Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen (z.B. wegen Mietrückständen oder Eigenbedarf)
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen betreffend Mangelbeseitigung (z. Bsp.: Lärm, Schimmel), Mietminderung und Kaution
  • Beratung bei Fragen zur Betriebskostenabrechnung, Wohnungsübergabeverfahren, Schönheitsreparaturen
  • Gestaltung von Gewerberaum-, Pacht- und Wohnraummietverträgen

Im Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Hausverwaltungen und Eigentümern/ Eigentümergemeinschaften zu sämtlichen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte :

  • Beratung von Hausverwaltungen und Wohnungseigentümern bei der Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung von Eigentümerversammlungen sowie bei der Durchsetzung von gegenseitigen Ansprüchen, Vertretung in der Eigentümerversammlung
  • Anfechtung und Abwehr der Anfechtung von WEG-Beschlüssen
  • Beratung bei Fragen zu Wohngeld, Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum, Instandhaltung, Instandsetzung und Sondernutzungsrechten
  • Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen sowie Verwalterverträgen
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